|
1. Freiwillige Immobilienauktionen – der clevere Weg
2. Vorteile dieser Veräußerungsform
3. Ablauf der Einlieferung
4. Die Auktion
5. Teilnahme an der Auktion
6. notarieller Kaufvertrag
7. Kosten
1. Freiwillige Immobilienauktionen – der clevere Weg
Exklusive Auktionen für Kunst, Antiquitäten oder Oldtimer sind beliebt und überraschen oft durch die Höhe erzielter Preise.
Im Bereich der Immobilien hat sich die Auktion als Instrument zur erfolgreichen Veräußerung bereits in vielen Ländern Europas durchgesetzt.
Die Veranstaltung einer Immobilienauktion, die Eventcharakter hat, zieht erfahrungsgemäß viele Interessenten und Käufer an.
Dadurch entstehen die gewünschten Bietgefechte und der Veräußerer kann sicher sein, dass nur der Meistbietende den Zuschlag erhält, der notarielle Kaufvertrag wird direkt im Anschluss an die Auktion beurkundet.
Freie Immobilienauktionen haben nichts mit gerichtlichen Zwangsversteigerungen zu tun.
Ziel der freien Immobilienauktion ist es, Ihr Objekt zeitnah zum Höchstgebot zu veräußern.
2. Vorteile dieser Veräußerungsform
Für den Käufer
- zeitnahe und kalkulierbare Abwicklung furch festgesetzten Auktionstermin
- Ermittlung eines marktgerechten und steigerungsfähigen Auktionslimits (Startpreis) oder Selbstbestimmung des Startpreises
- nur der Meistbietende erhält den Zuschlag
- sofortige notarielle Beurkundung im Anschluss an Auktion
- keine langwierigen Verkaufsverhandlungen
- Exposèerstellung
- konkretes Ergebnis am Tag der Auktion
- Bewerbung des Objektes in Internetportalen und Printmedien
- Eventcharakter der Immobilienauktion
- Auktion findet im zu veräußerndem Objekt statt
- professionelle Organisation und Durchführung der Auktion
- Rechtssprechung sieht Ergebnis der Auktion als Verkehrswert an
Für den Verkäufer
- durch den festgelegten Auktionstermin zeitnahe und kalkulierbare Abwicklung
- Immobilienkauf ohne langwierige Vertrags- und Preisverhandlungen
- schriftliche und telefonische Gebote möglich
- direkte Objektbesichtigung
- Auktion findet im zu veräußerndem Objekt statt
- kalkulierbare Kosten
- sofortige notarielle Beurkundung im Anschluss an Auktion
3. Ablauf der Einlieferung
Zur Ersteinschätzung der Immobilie benötigen wir relevante Unterlagen wie Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Angaben über Mieteinkünfte und sofern vorhanden Wertgutachten und Baubeschreibungen. Nach Absprache mit Ihnen wird ein Mitarbeiter des Auktionshauses Ihre Immobilie besichtigen und dokumentieren. Im Anschluss daran wird Ihr Objekt in unserem Bewertungsausschuss besprochen und wir schlagen Ihnen ein marktgerechtes und steigerungsfähiges Auktionslimit vor oder Sie legen das Mindestgebot in Absprache mit uns fest.
Nach Erteilung des Auftrages zur Vorbereitung des notariellen Einlieferungsvertrages wird dieser notariell beurkundet. Er enthält sämtliche Vollmachten, so dass Ihre persönliche Anwesenheit bei der Auktion nicht zwingend notwendig ist.
Der Auktionstermin wird festgelegt, die Auktion wird von uns vorbereitet und organisiert.
[nach oben]
4. Die Auktion
Die Auktion findet zum festgelegten Zeitpunkt im zu versteigernden Objekt statt. Es ist ein Notar anwesend. Das Objekt kann zuvor von Bietinteressenten besichtigt werden. Zum Beginn der Auktion werden die rechtlichen Grundlagen bekannt gegeben und es wird der Auslobungstext verlesen, der objektspezifische Informationen, Grundbuchangaben und das Auktionslimit enthält.
Danach bittet der Auktionator um Gebote und erteilt schließlich dem Meistbietenden den Zuschlag. Sollte kein oder ein zu geringes Gebot vorgelegt werden, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Im Anschluss wird der Kaufvertrag notariell beurkundet.
5. Teilnahme an der Auktion
Interessenten, die an der Auktion teilnehmen möchten, haben sich vor Beginn der Auktion auszuweisen und eine Bietungssicherheit von 10% nachzuweisen. (Scheck, Bargeld Kontoauszug oder Depotauszug). Mit der Registrierung und Teilnahme an der Auktion erkennt der Bieter die Versteigerungsbedingungen an.
[nach oben]
4. Die Auktion
Die Auktion findet zum festgelegten Zeitpunkt im zu versteigernden Objekt statt. Es ist ein Notar anwesend. Das Objekt kann zuvor von Bietinteressenten besichtigt werden. Zum Beginn der Auktion werden die rechtlichen Grundlagen bekannt gegeben und es wird der Auslobungstext verlesen, der objektspezifische Informationen, Grundbuchangaben und das Auktionslimit enthält.
Danach bittet der Auktionator um Gebote und erteilt schließlich dem Meistbietenden den Zuschlag. Sollte kein oder ein zu geringes Gebot vorgelegt werden, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Im Anschluss wird der Kaufvertrag notariell beurkundet.
[nach oben]
6. notarieller Kaufvertrag
Bei der Auktion ist ein Notar anwesend, der nach Vorliegen aller Voraussetzungen den Kaufvertrag beurkundet. beurkundet. Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen auf ein Anderkonto des Notars zu zahlen.
[nach oben]
7. Kosten
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Kosten dieser Auktionsart nicht im Internet veröffentlichen möchten.
Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Kostenaufstellung einzusehen, dazu bitten wir um eine kurze Registration. Sie erhalten dann innerhalb weniger Minuten eine e-mail an die hinterlegete Adresse, dort finden Sie einen Link welcher Ihnen diese Kostenaufstellung zeigt.
(Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt nicht an Dritte weitergegeben!)
Danke für Ihr Verständnis!
Hier gelangen Sie zur Anforderung der Kostendarstellung:
[nach oben]
|